Presseerklärung vom 19. September 2005

Hausdurchsuchung war rechtswidrig

Die Polizeimaßnahme gegen die Redaktion der Zeitschrift anti atom aktuell (aaa) war rechtswidrig. Mit dieser Entscheidung stellte sich das Landgericht Lüneburg auf die Seite der Journalistinnen Elisabeth Krüger und Martin Nesemann. Deren Wohnungen im Wendland und die Redaktionsräume der Bewegungszeitschrift waren im August von einem Großaufgebot der Polizei durchsucht und Computer und zahlreiche Unterlagen beschlagnahmt worden. Dagegen hatten die Hamburger Anwälte Schön und Römmig Beschwerde eingelegt. "Das Amtsgericht Dannenberg hat zu Unrecht gegen die Beschuldigten Durchsuchungsbeschlüsse erlassen" heißt es im Beschluss der 6. Strafkammer des LG Lüneburg, selbst "Anhaltspunkte, die einen Anfangsverdacht rechtfertigen, sind nicht ersichtlich."

In seiner Begründung weist die Kammer auf die besondere Schwere hin, mit der durch eine Hausdurchsuchung in Grundrechte eingegriffen wird; die sorgfältige Überprüfung des Sachverhalts durch den zuständigen Richter müsse Grundvoraussetzung einer solchen Maßnahme sein. Der Republikanische Anwaltsverein RAV hatte zuvor in einer Stellungnahme diesen so genannten Richtervorbehalt angemahnt und gerügt, dass das Amtsgericht Dannenberg - wie bereits häufig im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung um die Lagerung von Atommüll in Gorleben - seine Wächterfunktion missachtet habe.

Eingeleitet hatte die Staatsanwaltschaft Lüneburg das Verfahren angeblich wegen einer Aufforderung zu Straftaten. Sie nahm damit Bezug auf die Internetseite der Veranstaltungswoche "prekär-camp"; in der Programmübersicht waren an mehreren Tagen Workshops zum Thema "Yomango" genannt. In der spanischen Umgangssprache bedeutet yo mango sowohl "ich esse" wie "ich klaue"; "Yomango" ist eine von Künstlerinnen in Barcelona initiierte Form des Protests gegen Verarmung und Verunsicherung der Lebensverhältnisse. Auch hiermit hat sich die Kammer unter Vorsitz von Dr. Gützow befasst und schreibt im Beschluß: "Zahlreiche Fragen sind offen, beziehungsweise die Antworten auf diese Fragen sind bloße Vermutungen: Wo sollten etwaige Taten stattfinden? In welchen Geschäften sollte in der provinziell angehauchten Kleinstadt Lüchow gegen angeblich zunehmende Kommerzialisierung durch Diebstähle protestiert werden?" Eine Aufforderung zur strafbaren Handlung konnte das Gericht nicht erkennen.

"Es entsteht der Verdacht, dass hier eine aus Sicht der Staatsanwaltschaft gute Gelegenheit genutzt wurde, sich Daten über eine nicht genehme Publikation, die aaa, zu verschaffen. Hierin ist ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Pressefreiheit zu sehen. Auch die gesetzlichen Schweigerechte von Redakteur/innen über Informant/innen wurden so wegen eines geringfügigen Vorwurfs schwer verletzt." schreibt Karen Ullmann für den RAV. Da sich die Aktion gegen eine Redaktion richtete, wiege die Unverhältnismäßigkeit des Eingriffs besonders schwer, urteilt der Vorstand der Deutschen Journalisten-Union dju. Wie schon in früheren vergleichbaren Fällen könne der angebliche strafrechtliche Anlass für die Durchsuchung nur als Vorwand für eine Ausforschung des Redaktionsgeheimnisses verstanden werden. Die dju warnt ausdrücklich davor, den Vorgang wegen des geringen publizistischen Marktgewichts des betroffenen Presseorgans zu unterschätzen. "Die Pressefreiheit existiert entweder ungeteilt oder sie existiert nicht." mahnt Manfred Protzner, Sprecher der dju. "Wer Rechte der anderen nicht verteidigt, setzt die eigenen aufs Spiel."

Nach Auskunft von Oberstaatsanwalt Warnecke sind die beschlagnahmten Gegenstände freigegeben; eine Aushändigung durch Beamte der Staatsschutzpolizei sei in die Wege geleitet.




Ergänzung vom 20. September 2005:

Bild: Rueckgabe der beschlagnahmten Materialien

Am Dienstag, 20. September 2005 erfolgte die Rückgabe der zu Unrecht beschlagnahmten Redaktionsmaterialien (Foto); etwa ein Dutzend Personen haben sich die Zeit genommen, dabei Öffentlichkeit herzustellen.

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