Nr. 316    Erscheinungtermin: 25.05.2026
Uran im Iran
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Uran im Iran - Atomarer Treibsatz für die Zuspitzung kriegerischer Verhältnisse
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80 Seiten
Mai 2026
Preis: 5,00 EUR



Inhaltsverzeichnis
aaa-uftakt

Wer die Bombe haben darf

Welche Norm entscheidet
über die Zulässigkeit atomarer Bewaffnung?

von der aaa-Redaktion

Teheran darf keine Atombombe haben: Darin sind sich die USA und Israel einig und fliegen massive Angriffe gegen die Nuklearanlagen des Regimes. Mit anderen Worten: Atomwaffen-Besitzstaaten bekämpfen den möglichen Besitz von Atomwaffen, unter anderem, indem sie mit dem Einsatz von Atomwaffen drohen.

Ist das irgendwie zu verstehen? Bei der Suche nach Antworten auf diese Frage treffen Vorstellungen von Recht und die normsetzende Kraft purer Gewalt unvereinbar aufeinander. Geht es nach den Universellen Menschenrechten oder auch nur nach dem Humanitären Völkerrecht, dann darf überhaupt niemand Atomwaffen haben (siehe dazu den nebenstehenden Beitrag „Ohne Unterschied gegen alles und alle“); dagegen gesteht der Atomwaffensperrvertrag im vorliegenden Fall den USA dieses Recht zu. Allerdings gestatten beide, also sowohl der Atomwaffensperrvertrag wie auch der Atomwaffen-Verbotsvertrag, die Nutzung der Nukleartechnologie zu zivilen Zwecken. Damit aber eröffnen sie den Graubereich eines möglichen Missbrauchs, da sich der militärische von dem zivilen Gebrauch nicht wirklich trennen lässt, und bereiten so den Boden für Feindseligkeiten.

Im aktuellen Krieg gegen den Iran ist das alles Wurscht. Die Frage nach Legalität scheint in keinerlei Weise eine Rolle zu spielen. Von Legitimität ganz zu schweigen.

  • Atomwaffen-Sperrvertrag

Der Atomwaffensperrvertrag (englisch: Nuclear Non-Proliferation Treaty, NPT), der 1970 in Kraft trat, erkennt die Vereinigten Staaten, Russland, das Vereinigte Königreich, Frankreich und China als die fünf offiziellen Atomwaffenstaaten an. Insgesamt haben 189 Staaten den Vertrag unterzeichnet und ratifiziert, einschließlich der fünf anerkannten Atomstaaten. (Israel, Indien und Pakistan sind dem Vertrag nicht beigetreten, und Nordkorea führte 2006 seinen ersten Atomwaffentest durch, nachdem es 2003 seinen Rückzug aus dem Vertrag erklärt hatte.)

Diese anerkannten Atomstaaten sind dazu verpflichtet, die nukleare Abrüstung aktiv voranzutreiben, während alle anderen Vertragsstaaten auf den Erwerb von Atomwaffen verzichten. Im Gegenzug bekommen sie durch Artikel IV atomare Materialien, wissenschaftliches Know-how und Technologien zur Nutzung der Atomenergie für ausschließlich zivile Zwecke zur Verfügung gestellt. Der Vertrag enthält auch die Verpflichtung unter Artikel VI, alle Atomwaffen „in redlicher Absicht“ durch einen Ächtungsvertrag abzurüsten.

Die Laufzeit des Vertrages betrug zunächst 25 Jahre. Alle fünf Jahre wird der Vertrag bei Überprüfungskonferenzen auf seine Wirksamkeit hin überprüft. Im Mai 1995 wurde der Atomwaffensperrvertrag zeitlich unbegrenzt und ohne Bedingungen verlängert.

Nach einer Überprüfungskonferenz im Mai 2000 entstand ein 13 Schritte Programm zur atomaren Abrüstung. Die fünf offiziellen Atommächte sagten darin die völlige Beseitigung ihrer Arsenale zu - allerdings ohne Terminangabe. Die Unterzeichnerstaaten konnten jedoch bei der Überprüfungskonferenz 2005 keinen Konsens darüber finden, wie man das Abrüstungsprogramm fortführen könnte. 2010 war die Konferenz erfolgreicher und ein Aktionsplan mit 64 Maßnahmen wurde verabredet. Allerdings wurde bis dato wenig von diesem Plan umgesetzt.

Die Überprüfungskonferenz von 2015 gilt als gescheitert, weil es keinen Konsens über ein Abschlussdokument gab. Hauptstreitpunkt war die Umsetzung der 1995 verabschiedeten Resolution zu einer Zone frei von Massenvernichtungswaffen im Nahen und Mittleren Osten durch eine Verhandlungskonferenz. Die Konferenz hätte 2012 in Helsinki stattfinden müssen, wurde aber abgesagt, vermutlich weil Israel nicht teilnehmen wollte. Während der Überprüfungskonferenz kursierte eine Erklärung mit dem Titel „Humanitarian Pledge“, die bis Ende der Konferenz 120 Unterzeichnerstaaten hatte. Diese Erklärung war die Grundlage für den weiteren Prozess für einen Vertrag zum Verbot von Atomwaffen, der in einer Verhandlungskonferenz 2017 mündet.

Zwei Jahre später als ursprünglich geplant fand 2022 die letzte Überprüfungskonferenz des Nichtverbreitungsvertrags (NVV) in New York statt. Diese war aufgrund der Covid19-Pandemie verschoben worden. Die Konferenz gilt als gescheitert, da Russland ein gemeinsames Abschlussdokument blockierte. Schon der Entwurf des Dokuments enthielt jedoch kaum substanzielle Fortschritte: Weder wurden konkrete Schritte zur nuklearen Abrüstung oder Rüstungskontrolle benannt, noch fand eine klare Verurteilung nuklearer Drohungen statt. Auch die Vereinbarkeit des NVV mit dem Atomwaffenverbotsvertrag (AVV) wurde von der Konferenz nicht anerkannt – insbesondere aufgrund des Widerstands einiger Atomwaffenstaaten. Zudem fehlten nahezu vollständig verbindliche zeitliche und inhaltliche Zielsetzungen, die für eine wirksame Umsetzung zentral wären. Es wurde jedoch eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, die den Überprüfungsprozess des NVV verbessern soll.

Die aktuelle Überprüfungskonferenz des NVV findet vom 27. April bis 22. Mai 2026 in New York statt. Den Vertrag aufrechtzuerhalten, wird angesichts zunehmender internationaler Spannungen und weltweiter Aufrüstungsbestrebungen zu einer wachsenden Herausforderung.@

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