Die Forderungen der Expert*innen des Atommüllreports Handeln statt Durchwursteln Nach der Abschaltung aller AtKWs in Deutschland verbleiben an mehr als 40 Standorten radioaktive Abfälle, die über eine Million Jahre verwahrt werden müssen. Doch eine sichere tiefengeologische Lagerung ist nicht in Sicht. 2022 erklärte die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE), dass die Standortsuche für ein Lager für hoch radioaktive Abfälle wesentlich länger dauern wird. Die Entsorgungskommission hält es für möglich, dass CASTOR-Behälter bis ins nächste Jahrhundert in Zwischenlagern aufbewahrt werden müssen. 2023 erklärte die BGE, dass es weiterhin erhebliche Probleme mit dem Ausbau des alten Eisenerzbergwerks Schacht KONRAD zu einem Atommülllager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle gäbe. Die Inbetriebnahme verschiebe sich in die 2030er Jahre. Gleichzeitig läuft ein Antrag auf Aufhebung der Genehmigung, weil das Projekt KONRAD nicht den Sicherheitsanforderungen an ein tiefengeologisches Lager für radioaktive Abfälle entspricht. Für die rückzuholenden Abfälle aus der ASSE II, die uranhaltigen Abfälle aus Gronau, für radioaktives Beryllium aus Forschungsreaktoren, für den Reaktordruckbehälter des AVR Jülich und weitere Atommüll-Chargen gibt es noch gar kein dauerhaftes Lagerkonzept.
in Deutschland sind nicht für eine Langzeitlagerung konzipiert. Weder die baulichen Einrichtungen noch die Behälter sind auf eine Lagerung über so viele Jahrzehnte ausgelegt. In vielen Zwischenlagern gibt es erhebliche Probleme, rostende Behälter und fehlende Inspektionsmöglichkeiten in den Abfalllagern, fehlende Genehmigungen wie in Jülich und Brunsbüttel, mangelnder Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter, usw. Ebenfalls fehlt ein gültiges Regelwerk für die Anforderungen an eine Langzeit-Zwischenlagerung. Nicht zu unterschätzen sind die Alterungseffekte, die an diversen sicherheitsrelevanten Komponenten (Dichtungen, Tragkorb, Neutronenabschirmung, etc.) auftreten und zu Sicherheitsproblemen und Freisetzung von Radioaktivität führen können. Erschwerend kommt hinzu, dass es bei der Herstellung der Behälter immer wieder zu Qualitätsmängeln kam, die von den standardisierten Sicherheitsanalysen nicht erfasst sind. Ebenfalls relevant sind die Alterungseffekte am Inventar der Behälter. Auch die Unterkritikalität (Vermeidung von Kettenreaktionen) ist bisher nur für 40 Jahre nachgewiesen worden. Ein Verweis auf die Abnahme der Spaltprodukte reicht hierbei nicht, da es zu Unterschieden bei der räumlichen Verteilung der Spaltproduktkonzentration kommt. Zudem kann es zu einer Versprödung der Hüllrohre kommen, ein Hüllrohrversagen bei der Handhabung bzw. dem Transport der Behälter zu ihrem endgültigen Lagerort nicht ausgeschlossen werden.
2032 laufen die befristeten Genehmigungen für die ersten Castor-Behälter aus (CASTOR THTR/AVR im Brennelemente-Zwischenlager Ahaus und im AVR-Behälterlager Jülich). Spätestens 2028 muss die Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung mbH für das Zwischenlager in Gorleben nachweisen, was mit den eingelagerten Castor-Behältern nach Auslaufen der Genehmigung zum 31.12.2034 passieren soll. Nach geltendem Gesetz dürfen die Aufbewahrungsgenehmigungen für die Standort-Zwischenlager nicht einfach verlängert werden, sondern es muss eine Neugenehmigung nach aktuellem Stand von Wissenschaft und Technik erteilt werden. Ein solches Genehmigungsverfahren dauert erfahrungsgemäß mehrere Jahre. Vor diesem Hintergrund fordern wir von der Bundesregierung ein Handlungskonzept für die längerfristige Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle und bestrahlter Brennelemente aufzustellen. Dieses Handlungskonzept muss den Realitäten folgend von einer möglichen Zwischenlagerung bis ins nächste Jahrhundert ausgehen und mindestens beinhalten:
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