Hintergrundinformationen zu den angekündigten Brennelement-Transporten Ahauser Misere In Ahaus existiert seit 1990 ein Atommüll-Lager ("Transportbehälterlager Ahaus", TBL-A). Dort lagert in der östlichen Hälfte des Gebäudes hochradioaktiver Müll in Form von bestrahlten Brennelementen aus verschiedenen Atomreaktortypen (siehe Kasten), in der westlichen Hälfte schwach- bis mittelradioaktiver Müll unterschiedlicher Herkunft (SM-Abfall). Das TBL-A ist konzipiert als sogenanntes "Zwischenlager", in dem radioaktive Abfälle befristet aufbewahrt werden sollen. Das Lager wie auch die einzelnen CASTOR-Behälter für den hochradioaktiven Müll sind für einen Zeitraum von maximal 40 Jahren genehmigt. Diese Frist endet im Jahr 2036. Die Genehmigung für die Lagerung von schwach- und mittelaktivem Müll endet bereits im Jahr 2020. Mit der Aufnahme dieses Mülls wurden der Ahauser Bevölkerung erhebliche Risiken auferlegt. Trotz Widerstands aus der Bevölkerung von Anfang an haben die politischen Gremien der Stadt diese Belastung in der Vergangenheit mehrheitlich akzeptiert, weil sie diese als einen Solidarbetrag zur gesellschaftlichen Aufgabe der atomaren Entsorgung verstanden haben und ihnen darüber hinaus die zeitliche Begrenzung der "Zwischenlagerung" von den politische Verantwortlichen in Bund und Land NRW versprochen worden war.
Der schwach- und mittelradioaktive Müll sollte ab 2019 im Schacht Konrad in Niedersachsen endgelagert werden. Die Inbetriebnahme dieses Lagers, ursprünglich sogar schon für 2014 geplant, musste immer wieder verschoben werden. Aktuell ist sie für 2027 geplant, aber ob der Schacht Konrad dann oder überhaupt jemals in Betrieb geht, ist zumindest sehr fraglich. Deshalb haben die Betreiber des TBL-A im letzten Jahr den Antrag gestellt, die Lagerungsgenehmigung für den SM-Abfall komplett zu entfristen – was faktisch auf die Umwandlung des TBL-A in ein Atommüll-Endlager hinausläuft! Es ist offenkundig, dass bis zum Jahr 2036 auch kein Endlager für hochradioaktiven Müll zur Verfügung stehen wird. Die optimistischsten Schätzungen erwarten eine Inbetriebnahme nach 2050, aber selbst dann würde es Jahrzehnte dauern, bis der gesamte angefallene Müll dort eingelagert werden könnte. Bei einigen Politikern und den zuständigen Behörden (Bundesamt für Entsorgung, BfE) wird deshalb davon ausgegangen, dass die Nutzung der bestehenden Zwischenläger einfach um mehrere Jahrzehnte verlängert werden kann.
Die Stadt Ahaus und ein Bürger der Stadt haben dagegen Klage eingereicht, und das aus gutem Grund: Während des Betriebs des AVR haben zahlreiche gravierende Störfälle stattgefunden, die teilweise vertuscht worden sind. Der Zustand der Kugel-Brennelemente in den Castor-Behältern ist nicht ordnungsgemäß dokumentiert, so dass niemand genau weiß, was sich in den Behältern befindet. Behälter und Brennelemente sind so nicht endlagerfähig. Da in Ahaus keine Bearbeitung möglich ist, wären weitere Transporte zu einer anderen Einrichtung und von dort zu einem Endlager nötig. Sinnvoll und verantwortbar wäre daher, dass die Behälter in Jülich bleiben und sich die Wissenschaftler dort um ein Verfahren für eine entsprechende Konditionierung, das bis heute nicht existiert, bemühen. Aber das FZJ weigert sich, eine erdbebensichere Lagerhalle am Ort zu errichten und will stattdessen den von seinen Wissenschaftlern produzierten Müll einfach loswerden, weil die Lagerung von Atommüll vor Ort ihr Image als Wissenschaftsstandort gefährde. Wissenschaft, die für die Folgen ihres Tuns nicht geradestehen will, ist nicht verantwortbar!
Entgegen internationaler Vereinbarungen, die schon seit Ende der 70er Jahre existieren, wurde der FRM II bis heute mit hochangereichertem und damit waffenfähigen Uran betrieben. Auch die ausgedienten BE sind mit 87% noch hochangereichert (zum Vergleich: herkömmliche BE im Zwischenlager haben noch einen Anreicherungsgrad von 1 – 2%!). Der Inhalt eines Castor-Behälters mit diesen BE reicht aus, um fünf Atombomben vom Typ Hiroshima zu produzieren. Ahaus würde damit zu einem hochinteressanten Ziel für Terroristen unterschiedlichster Herkunft. Das Lager in Ahaus ist aber konzipiert für nuklearen Müll aus zivilen Atomanlagen. "Der physische Schutz von Zwischenlagern entspricht, nach aktuellem Kenntnisstand, dem Standard für die Lagerung von radioaktivem Abfall und nicht demjenigen für die Lagerung von Waffenmaterial" (Gutachten des Instituts für Sicherheits- und Risikowissenschaften (ISR), erstellt im Auftrag des Nationalen Begleitgremiums, Dezember 2017). |
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