Geheime Akte belegt:
Verfassungsschutz bespitzelt anti-AKW-Aktivist


Fast alles geschwärzt

Oliver von Schaewen

Der Atom-GAU von Tschernobyl 1986 hat Herbert Würth geprägt. Der heute 67-Jährige engagiert sich seitdem in der anti-AKW-Bewegung, er organisiert Demonstrationen in Neckarwestheim und war bei Blockaden der Castor-Transporte dabei. Lange Jahre hatte Vater Staat ein Auge auf den Aktivisten. Das erfuhr Würth im November genauer vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart. Dort erstritt er sich Akteneinsicht beim Landesamt für Verfassungsschutz (LfV), der ihn beobachtet hatte. Für den zweifachen Familienvater aus Ludwigsburg hat der juristische Erfolg einen bitteren Beigeschmack.

Die Verfassungsschützer stuften das Bündnis Castor-Widerstand Neckarwestheim, als dessen Sprecher Herbert Würth fungierte, als "linksextremistisch beeinflusst" und damit als zu beobachtende Organisation ein. Den Grund erfuhr der Bespitzelte, der 40 Jahre als Techniker bei einem Autobauzulieferer in Bietigheim-Bissingen arbeitete, aus den Akten. Das Aktionsbündnis, heißt es dort, verhalte sich diffamierend zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und distanziere sich nur mangelnd zu Gewalt. Daraus ergäben sich linksextremistische Züge, zitiert Würth aus dem 138 Seiten dicken Papier. "Dabei war unser Widerstand ausschließlich gewaltfrei."

Unzufrieden ist Herbert Würth auch nach dem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht. "Die Akte war größtenteils geschwärzt – der Verfassungsschutz beruft sich auf die Geheimhaltungsklausel." Demnach dürfen Bürger nicht alles erfahren, was die Staatsschützer über sie in Akten sammeln, weil sonst Arbeitsweisen und Informanten bekannt würden. Würth und sein Anwalt Udo Kauß sprechen konkret von Spitzeln und sehen das kritisch. "Das ist nur mit der Angst der Behörde erklären, ihre gespeicherten Daten auf den Prüfstand öffentlicher und gerichtlicher Kontrolle stellen zu müssen", sagt Kauß. Und für Würth sieht den Verfassungsschutz damit sogar "als Fremdkörper in einem demokratischen Rechtsstaat".

Aus den zugänglichen Aktennotizen macht sich Herbert Würth trotzdem seinen Reim. Unter anderem habe der Verfassungsschutz aus Presseberichten wie dem der Stuttgarter Zeitung über eine Demonstration am AKW Neckarwestheim im März 2010 eine Gewaltbereitschaft abgeleitet, obwohl er sich dort klar gegen Gewalt gegen Personen ausgesprochen habe. Würth sieht sich durch das Verwaltungsgericht Stuttgart nun bestätigt. "Der Verfassungsschutz hat die Löschung aller über mich gespeicherten Daten zugesagt." Damit habe das LfV seine bisherige Auffassung aufgegeben, dass es sich beim Aktionsbündnis Castor-Widerstand Neckarwestheim um eine linksextremistisch beeinflusste Organisation handele.

Das Landesamt für Verfassungsschutz steht jedoch immer noch zu seiner Einschätzung des Aktionsbündnisses. Insgesamt habe das LfV nicht die gesamte anti-AKW-Bewegung, sondern nur linksextremistische und linksextremistisch beeinflusste Teile beobachtet. Der Gewaltbezug oder andere Straftaten allein seien für diese Bewertung nicht ausschlaggebend. Es gehe darum, die freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu schützen. Laut Innenministerium hat das postautonome Bündnis Interventionistische Linke (IL) 2010 und 2011 an der Kampagne "Castor schottern!"teilgenommen. Die IL habe dafür geworben, Steine aus dem Schottergleisbett unter Bahngleisen zu entfernen, um dadurch Bahnstrecken für Atommülltransporte unpassierbar zu machen.

    LfV-Bericht 2014: Auch Stuttgart ist Schwerpunkt radikaler Umtriebe

Ob die Verfassungsschützer tatsächlich alle Daten von Herbert Würth und dem Castor-Widerstand Neckarwestheim löschen, erscheint keineswegs klar. Die Rechtmäßigkeit von Speicherungen sind laut LfV nicht Gegenstand des Gerichtsverfahrens gewesen. Das Landesamt zitiert sich im Gerichtsprotokoll mit den Worten: Daten über den Kläger seien "für die weitere Aufgabenerfüllung des Amtes zum Stand heute nicht mehr erforderlich und werden nicht mehr operativ verwendet". Ist damit eine Löschung gemeint? Dazu schweigt das LfV aus Gründen des Datenschutzes.

    Der Richter vermutet unterschiedliche Deutungen des Prozessergebnisses

Licht ins Dunkel kann auch das Verwaltungsgericht Stuttgart nicht bringen. "Mir liegen keine weiteren Informationen vor und somit auch keine Aussage dahingehend, dass das Bündnis nicht weiter beobachtet wird", sagt Samuel Thomann, Pressesprecher des Gerichts. "Ich nehme an, dass die Aussagen im Prozess und die Prozesserklärungen unterschiedlich gedeutet werden." Der Kläger, also Herbert Würth, habe nur wenige Informationen in der Akte einsehen dürfen. Die vom Innenministerium genehmigten Schwärzungen seien aber in einem In-camera-Verfahren, also unter Ausschluss der Öffentlichkeit, vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bestätigt worden.

Der Bundestag hat im November beschlossen, die Atommeiler Isar 2, Neckarwestheim 2 und Emsland wegen der Energiekrise bis 15. April weiterlaufen zu lassen. Sie hätten zum Jahresende abgeschaltet werden sollen.

Das Aktionsbündnis Castor-Widerstand Neckarwestheim bestreitet die Sicherheit des Reaktors. Dort waren im Jahr 2021 neue Risse entdeckt worden. Der VGH Mannheim urteilt über Einwände am 14.??Dezember. Die Risse ähnelten denen der französischen Reaktoren, die stillgelegt wurden, sagt das Bündnis. Deshalb informiert es, unter anderem in Demo-Spaziergängen vor Ort und mit aktuellen Informationen auf der eigenen Homepage.@

aus: Stuttgarter Nachrichten vom 6. Dezember 2022

 

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