Durch Atommüll-Konditionierungsanlage und Zwischenlager mitten in FFH-Gebiet droht ein Verstoß gegen EU-Recht Falsche Reihenfolge der BGE-Arbeitsschritte zur Rückholung PM des Asse 2-Koordinationskreises anlässlich der BGE-Auftragsvergabe für Anlagenplanung an der Asse II - 12.2.22 Das Land Niedersachsen plant die Fortschreibung des Landesraumordnungsprogramms. Bis zum 31.1.2022 bestand auch für die Öffentlichkeit die Möglichkeit, hierzu Stellungnahmen abzugeben. Eine Reihe von Mitgliedern der lokalen Bürgerinitiativen haben diese Möglichkeit genutzt, um die Planungen für den Umgang mit dem aus der Schachtanlage Asse II zu thematisieren.
Asse 2-Koordinierungskreises Der Betreiber der Schachtanlage Asse II, die BGE, hat die Planung für ein Zwischenlager mit Konditionierungsanlage mit dem Hinweis vergeben, dass diese Anlagen auf der Asse errichtet werden sollen. Die unabhängigen Bürgerinitiativen im Asse II-Koordinationskreis (A2K) kritisieren die falsche Reihenfolge der Herangehensweise der BGE. Eleonore Bischoff (WAAG) erläutert zur Geologie der Asse: "Es wurde bisher noch nicht einmal ein Baugrundgutachten für den ausgewählten Standort für die Atomanlagen auf der Asse eingeholt. Ortskundige Geologen wiesen schon vor einiger Zeit darauf hin, dass der gesamte Bereich im intensiv gestörten Zentralbereich der Asse-Salzstruktur liegt. Neben den Gefahren durch Subrosionsabsenkungen im Rötbereich sind auch die Bewegungen durch Salzaufstieg und durch Senkungen im Bereich des Bergwerkes nicht abgeschlossen." Auf Ereignisse in der Vergangenheit weist Peter Wypich hin: "Es ist nicht erkennbar, dass man aus den drei abgesoffenen Bergwerken an der Asse lernt. So sind beim Schacht Hedwigsburg, der etwas über 4 km vom Schacht 1 entfernt ist, Teile der gesamten oberirdischen Gebäude in einem 80 x 80 Meter breiten und 175 Meter tiefen Krater 1936 verschwunden. Will man dieses Risiko auch für das geplante Zwischenlager eingehen?" Heike Wiegel (AufpASSEn e.V.) moniert fehlende Voraussetzungen für die Vergabe der Planung: "Der längst überfällige faire Vergleich von unterschiedlichen Zwischenlagerstandorten mit Konditionierungsanlage wurde immer noch nicht erstellt. Die Vergabe der BGE beruht auf einer politischen Basta-Entscheidung des Bundes-umweltministeriums (BMU) und wurde mit fehlerhaften Unterlagen der BGE begründet - und eben nicht auf einer sachlichen und fachlichen Ebene." Der Beleuchtungsbericht zum Standort des Zwischenlagers mit Konditionierungsanlage hat die bekannten Defizite bestätigt. Trotzdem wurden von keiner Stelle Konsequenzen gezogen – weder von den Entscheidungsträgern BGE und BMU, noch von der Landrätin oder der von ihr geleiteten Asse II-Begleitgruppe. Erforderliche Konsequenzen aus der Kritik der AGO und dem Beleuchtungsbericht benennt Andreas Riekeberg: "Sehr wichtig wäre eine Anlagentrennung: Zur Sicherheit der Bevölkerung und für den sicheren Betrieb während der Rückholung sollten Konditionierungsanlage und ein Zwischenlager nicht an der Asse gebaut werden, sondern andernorts mit einem größeren Abstand zu jeglicher Wohnbebauung – mindestens vier Kilometer." Die BGE behauptet nun, dass sie noch keine Fakten schaffen würde. Das ist falsch, da die BGE eben keine standortunabhängige Planung zu Zwischenlager und Konditionierung in Auftrag gegeben hat, was sie durchaus hätte tun können. Auch wurde keine Berücksichtigung einer Anlagentrennung beauftragt, wie es die WTI/GNS-Studie von 2011 bereits darlegt. Nach EU-Recht sind vor der Errichtung von Industrieanlagen mitten in einem FFH-Gebiet alle möglichen anderen Varianten zu prüfen, um eine Schädigung des FFH-Gebietes möglichst zu vermeiden. Auch diese Prüfung der alternativen Standorte fand nicht statt. Durch eine Industrieanlage mitten im FFH-Gebiet würde das FFH-Gebiet erheblich geschädigt.
Siehe auch |
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anti-atom-aktuell.de |