Die französiche Umweltbehörde AE äußert heftige Kritik am Antrag von ANDRA auf Gemeinnützigkeit (DUP) für das Endlagerprohjekt CIGEO in Bure. Gravierende Mängel von aaaRed Im Rahmen des von Andra am 3. August 2020 eingereichten Antrags auf Gemeinnützigkeit (Erklärung des öffentlichen Nutzens) für das Cigeo-Endlagerprojekt hat die französische Umweltbehörde AE (autorité environnmentale) - Teil des Generalrats für Umwelt und nachhaltige Entwicklung (CGEDD) - im Januar 2021 seine Stellungnahme veröffentlicht. Dabei hat sie gravierende Mängel beanstandet. Mit der Erklärung des öffentlichen Nutzens (DUP= déclaration d‘utilité publique) soll das Cigéo-Projekt, das französischen Projekt zur geologischen Tiefenlagerung der gefährlichsten und langlebigsten radioaktiven Abfälle aus der Atomindustrie als ein "Projekt von öffentlichem Interesse und Nutzen" beurteilt und anerkannt werden. Die DUP sollte es ermöglichen, die Landkontrolle des Projekts auf einer Fläche von 665 Hektar sicherzustellen und erforderlichenfalls Enteignungen zu ermöglichen, die Einhaltung der städtebaulichen Dokumente durchzuführen und die Realisierung des Projekts "politisch zu legitimieren". Die französiche Umweltbehörde AE äußert in ihrer Stellungnahme heftige Kritik an dem Antrag. Sie weist auf auf schwerwiegende Mängel in der Akte des unterirdischen Lagerzentrums für radioaktive Abfälle (Cigéo) in Bure (Maas) hin. Die Stellungnahme bezieht sich insbesondere auf die "sehr detaillierte" Umweltprüfung, die Andra im Rahmen des DUP-Antrags des Projekts durchgeführt hat. Gravierende Mängel wie unzureichende Berücksichtigung von Umweltproblemen, das Fehlen einer großen Menge wichtiger Informationen und eines Sicherheitsberichts werden beanstandet. "Die kurz-, mittel- und langfristige Sicherheit dieses Projekts bestimmt die Faktoren seines öffentlichen Nutzens", urteilt die AE, die einen Unfall oder einen Konstruktionsfehler befürchtet. Die AE weist auf verschiedene Probleme im Zusammenhang mit der unterirdischen Lagerung von Atommüll hin: Unfallforschung, aber auch Abführung von Wärmeenergie aus den Atommüllbehältern, der " Hauptfaktor für die Sicherheit des Endlagers" und das Risiko anthropogener Schäden am Standort. Zu diesem letzten Punkt weisen die Berichterstatter darauf hin, dass ein unabhängiger Sachverständiger die Unzulänglichkeiten von Andras Studien zum geothermischen Potenzial des Standorts bereits in der Vergangenheit hervorgehoben hat. Mit der Bitte, diese Frage zu vertiefen, wenn nachfolgende Genehmigungen angefordert werden, die für die Realisierung des Projekts erforderlich sind, wirft die AE diese Frage erneut auf. "Durch den Hinweis auf all diese Mängel zeigt diese Stellungnahme, inwieweit die Kritik (…) berechtigt ist und berücksichtigt werden muss. Unter diesen Umständen ist es nicht hinnehmbar, dass Cigéo zum Projekt von öffentlichen Nutzen erklärt wird", bekräftigt das Sortir du Nuclear Network. Und das Netzwerk fordert die Regierung auf, "dieses Projekt, das als Alibi für die Verfolgung des französischen Atomprogramms dient, aufzugeben und ab sofort die Produktion dieses unüberschaubaren radioaktiven Abfalls einzustellen".@
Der DUP-Antrag von ANDRA ist veröffentlicht: Dieses Dossier ist etwa 4000 Seiten lang, aber es gibt nur sehr wenig neue Informationen. Um einen Überblick über diesen DUP zu erhalten, empfehlen wir, das Dokument "Note de synthèse" und Exhibit 16 "Guide de lecture" zu lesen.@
DUP (Déclaration d‘utilité publique) Eine Gemeinnützigkeitserklärung, abgekürzt DUP, ist ein Verwaltungsverfahren nach französischem Recht, das es erlaubt, eine Erschließungsmaßnahme, wie z.B. die Schaffung einer Kommunikationsinfrastruktur, einer Schule oder einer Wohnsiedlung, auf privatem Grund durch Enteignung durchzuführen, eben aus Gründen der Gemeinnützigkeit; sie wird nach einer Gemeinnützigkeitsuntersuchung eingeholt. Dieses Verfahren ist aufgrund des Bürgerlichen Gesetzbuches notwendig, das vorsieht (Artikel 545), dass "niemand gezwungen werden darf, sein Eigentum aufzugeben, es sei denn, dies geschieht im öffentlichen Interesse und gegen eine angemessene und vorherige Entschädigung". Die Feststellung des öffentlichen Nutzens ist Teil der administrativen Phase des Verfahrens zur Enteignung im öffentlichen Interesse, das in Frankreich durch einen Enteignungskodex für den öffentlichen Nutzen "Code de l‘expropriation pour cause d‘utilité publique" geregelt ist. Das Verfahren kann auch die Einrichtung von öffentlichen Dienstbarkeiten validieren. Sie deckt z. B. nicht die Festlegung der Entschädigung ab, die in die gerichtliche Phase fällt.
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