Resolution der Atommüllkonferenz zu Schacht KONRAD 20.3.2021
Nach Gorleben auch Schacht KONRAD aufgeben!


Gorleben lebt – Salzgitter soll auch leben!

Während im Zuge des Standortauswahlverfahrens der Standort Gorleben als künftiges tiefengeologisches Lager für radioaktive Abfälle endlich ausgeschlossen worden ist, wird in Salzgitter das alte Eisenerzbergwerk Schacht KONRAD weiter zu einem Atommüll“end“lager umgebaut. Das Projekt, das ebenfalls aus den 1970er Jahren stammt und für das es ebenfalls kein Standortauswahlverfahren gegeben hat, soll laut Betreiber, der Bundesgesellschaft für Endlagerung mit beschränkter Haftung (BGE) 2027 in Betrieb gehen. Das Projekt KONRAD wäre nach heutigem Stand von Wissenschaft und Technik nicht mehr genehmigungsfähig:

Trotz der katastrophalen Erfahrungen in den beiden Atommülllagern ASSE II und Morsleben soll mit Schacht KONRAD wiederum eine altes Bergwerk als Atommülllager nachgenutzt werden.

  • Bei Schacht KONRAD gibt es keinen einschlusswirksamen Gebirgsbereich wie er Stand von Wissenschaft und Technik ist. Stattdessen soll der Atommüll in eine wasserführende Schicht eingelagert und das unverantwortliche Prinzip „Verteilen und Verdünnen“ angewendet werden.
     
  • Beim Schacht KONRAD gibt es keine Rückholbarkeit bzw. Bergbarkeit der radioaktiven Abfälle und ist auch nicht vorgesehen. Welche riesigen Probleme sich daraus ergeben zeigt sich bei der nur 20 km entfernten ASSE II.
     
  • Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens für Schacht KONRAD wurden kaum Naturdaten erhoben. Der Rückgriff auf alte Erdölerkundungsbohrungen aus den 1920er Jahren führt nicht zu den für ein Atommülllager erforderlichen Erkenntnissen. Bis heute sind die hydrogeologischen Mechanismen unter Tage nicht bekannt.
     
  • Völlig absurd wird es, wenn der Betreiber in seiner „Überprüfung der sicherheitstechnischen Anforderungen des Endlagers Konrad nach dem Stand von Wissenschaft und Technik (ÜsiKo)“ darauf verweist, dass für Schacht KONRAD die aktuellen Sicherheitsanforderungen nicht gelten, sondern immer noch die Sicherheitsanforderungen von 1983 Bestand haben. Diese haben jedoch nur noch Bestand, da bei allen Aktualisierungen von Sicherheitsvorschriften das Projekt KONRAD ausgenommen wurde, um es nicht zu gefährden.
     
  • Beim Atommülllager Konrad wurde eine Strahlenexposition (effektive Dosis) für einen Säugling von maximal 260 µSv/a berechnet. Dies überschreitet den Bewertungsmaßstab für die Langzeitsicherheit aus den aktuellen Sicherheitsanforderungen von 100 µSv/a bzw. 10 µSv/a deutlich. Es ist nicht hinnehmbar, dass für Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung immer noch der Dosisgrenzwert von 1983 von 300 µSv/a gelten soll. Schließlich ist es für den Säugling unerheblich, ob Ausgangspunkt für seine Strahlenbelastung schwach-, mittel oder hochradioaktive Abfälle sind.
     

Damit wird klar, dass wider besseren Wissens an dem genehmigten Projekt KONRAD festgehalten und die Gefährdung von Mensch und Umwelt billigend in Kauf genommen wird.

Wir fordern deshalb:
Sofortige Aufgabe des Projektes Schacht KONRAD!

Für alle Arten radioaktiver Abfälle muss ein vergleichendes und transparentes Standort­auswahlverfahren umgesetzt werden. @



Unterzeichner bis zum Redaktionsschluss:
Aktionsbündnis für verantwortungsvollen AKW-Rückbau Cuxhaven/Otterndorf
Anti-Atom-Initiative Göttingen
Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD e.V.
AG Atomerbe - wohin? (Sachsen-Anhalt, Altmark)
Bayern Allianz für Atomausstieg und Klimaschutz
BüfA Regensburg
Bürgerinitiative kein Atommüll in Ahaus e.V.
Gesellschaft für Strahlenschutz e.V.
Interessengemeinschaft Deponien Schwieberdingen-Horrheim
Strahlentelex Archiv
Umweltgewerkschaft Lübeck

 

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