Nr. 282    Erscheinungtermin: 09.07.2019
Standort-Suche
Detailansicht aaa Nr. 282 - Die Kohle und so weiter Kommission
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56 Seiten
Juli 2019
Preis: 4,00 EUR



 
 
 
 

Inhaltsverzeichnis

  • aaa-uftakt

    Bei allen Entscheidungen, die die Umwelt - also die Gesamtheit der allgemeinen Lebensbedingungen in der Zukunft - betreffen, muss die Politik den Menschen Gelegenheit geben mitzureden. So wurde es als internationale Vereinbarung in Aaarhus von den europäischen Staaten unterzeichnet.

    Die Frage, was aus den Hinterlassenschaften der Nutzung der Atomkraft werden soll, fällt eindeutig unter diese Kategorie. Aus diesem Grund muss ein Gesetz, das die Suche nach einem Standort für ein Atommüll-Endlager regelt, den Bürgerinnen und Bürgern das Recht geben, sich gestaltend einzubringen. Wer jedoch ein Interesse daran hat, diese Angelegenheit möglichst schnell und unkompliziert vom Tisch zu bekommen, dem wird die Vorstellung ein Graus sein, alle würden jetzt sagen dürfen: bei mir nicht!

    Im "Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle (Standortauswahlgesetz - StandAG)" spiegelt sich diese Befürchtung. Es regelt, dass und wie die Leute mitreden können - und gleichzeitig, dass deren Meinung ohne Belang für die letztendliche Entscheidung ist.

    Eine besondere Rolle spielt hierbei die Zeit. Die Erfahrung aus vielen Jahren Umweltpolitik lehrt, dass Betroffene ein hohes Maß an Verhinderungs-Kompetenz entwickeln können, wenn sie nur ausreichend Gelegenheit dazu haben. Die Verfahrensregeln des StandAG sollen das vermeiden helfen. Wenn es nach denen ginge, dann gäbe es für die "Beteiligung der Öffentlichkeit" ein derart enges zeitliches Korsett, dass jeder vernünftigen Debatte darüber, ob, wo und wie der hochaktive Gefahrstoff unter die Erde kommt, die Luft wegbliebe.

    Im Nachbarland Frankreich sucht die Bewegung nach Formen, der staatlichen "öffentlichen Debatte" eine eigene Art der Auseinandersetzung entgegenzuhalten. Sind das Ideen, die auch bei uns taugen?

    ciaaao


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