Wer verteidigt den Rechtsstaat?

Und wer bedroht ihn? Die politisierte Polizei und eine polizeiisierte Politik attackieren die Gewaltenteilung

von Jana Klein


Nach der Demonstration von 60 Autonomen vor dem Privathaus eines Polizisten im niedersächsischen Hitzacker haben sich Politiker*innen aus allen Parteien sowie sogenannte "Polizeigewerkschafter" entsetzt gezeigt.

Neben in sich absurden, jedoch altbekannten Forderungen nach "voller Härte des Rechtsstaates" gingen einige von ihnen jedoch noch weiter: So sprach der niedersächsische FDP-Politiker Björn Försterling von einem "Angriff auf den Rechtsstaat", der Landesvorsitzende der DpolG in Niedersachsen, Alexander Zimbehl, forderte, der Rechtsstaat müsse "sich zur Wehr setzen" und der CDU-Fraktionschef in Niedersachsen, Dirk Toepffer, findet es "erschreckend, dass grundlegende Prinzipien unseres Rechtsstaates (…) von sogenannten Aktivisten mit Füßen getreten werden". Und natürlich war auch die AfD mit von der Partie. Gemeinsam ist allen Formulierungen eine Wahrnehmung, die den Rechtsstaat mit der Polizei in eins setzt und damit all die Errungenschaften gegenüber dem Staat, die den Rechtsstaat ja ausmachen, in sein Gegenteil verkehrt.

Was war geschehen? In Hitzacker kam es Mitte Mai vor dem privaten Wohnhaus eines für die regionale linke Szene und den anti-Atom-Widerstand zuständigen Staatsschutzbeamten zu einer Kundgebung, auf der teilweise vermummte, teilweise barfuß laufende Linke ein paar Gitarrenlieder zum Besten gaben. Anlass war die Durchsuchung des in der Region gelegenen Gasthofes Meuchefitz zur Beschlagnahmung eines YPG/YPJ-Transparentes. Im Februar umstellten dazu Dutzende vermummter Polizist*innen mit Maschinenpistolen den Szenetreffpunkt. Ob diese Durchsuchung rechtmäßig war, das steht nach Antwort der niedersächsischen Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen nach wie vor in Frage: die YPG werde nicht als Teil der verbotenen PKK betrachtet. Anders sieht das offensichtlich die Staatsanwaltschaft Lüneburg, die die Durchsuchung mit eben dieser Begründung angeordnet hatte.

Mit einem Tacker brachten einige Demons­trant*innen also in Hitzacker YPG-Wimpel auf dem Grundstück des Beamten an und zogen sich dann wieder auf die Straße zum Demonstrieren zurück. Die Friedlichkeit der ganzen Aktion wird auch durch ein nach der ersten Berichterstattung veröffentlichtes Video der Demonstrierenden belegt, das ein wenig bedrohliches Szenario zeigt. Trotzdem hatte die Polizei in ihrer eigenen Pressemitteilung noch die Bewertung als "neue Dimension der Gewalt" vorgenommen. Es folgten Presseartikel, die das Geklimper in Hitzacker darstellten wie die G20-Randale im nahen Hamburg und auch sonst auf viel Phantasie beruhten ("Aufmarsch", "Attacke gegen Polizisten-Wohnhaus", "60 Vermummte stürmen Grundstück", "Polizistenfamilie bedrängt", "Polizist und Familie zuhause von 60 Vermummten angegriffen" und so weiter).

Auf dem Rückweg wurden die Autonomen schließlich von einer heraneilenden BFE-Einheit überfallartig festgesetzt. Unter anderem brachen die Einsatzkräfte einem Demonstranten die Nase.

  • wer greift den Rechtsstaat an?

Mit Hitzacker wurde binnen weniger Wochen ein zweites Mal ein Angriff von links auf den Rechtsstaat beschworen, nachdem sich Ende April Flüchtlinge in Ellwangen gegen eine Abschiebung gewehrt hatten. Weil der betroffene Togoer zusätzlich zum körperlichen Widerstand gegen die Beamten mit rechtlichen Mitteln gegen seine Abschiebung vorgegangen war, sprach CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt öffentlich von einer "aggressiven anti-Abschiebe-Industrie", die "bewusst die Bemühungen des Rechtsstaats sabotiert". Er hatte damit insbesondere linke Unterstützer*innen von Flüchtlingen sowie Asylanwält*innen im Visier. Der Präsident des Deutschen Anwaltvereins, Ulrich Schellenberg, warf Dobrindt daraufhin vor, er habe das Wesen des Rechtsstaats nicht verstanden und höhle ihn aus, Anzeigen folgten. Das hielt Bayerns Innenminister Joachim Herrmann nicht davon ab, Ende Mai zu fordern, Asylbewerber*innen sollten ihre Gerichtskosten bei "unbegründetem" juristischen Vorgehen selber zahlen.

Wer den Rechtsstaat zu verteidigen sucht, sollte bei all diesen Anlässen weniger darüber beunruhigt sein, dass verschiedene gesellschaftliche Gruppen die Autorität von Polizeibeamten nicht unwidersprochen hinnehmen - das kann und muss ein Rechtsstaat aushalten - sondern eher über eben diese öffentlichen Reaktionen. Wenn sich eine zunehmend politisierte Polizei, (die in Hitzacker mit einer auf falschen Behauptungen und Suggestion beruhenden Pressemitteilung den Medienshitstorm zur Rechtfertigung der eigenen Maßnahmen erst losgetreten hat,) Innenpolitiker*innen jeglicher Partei und Journalist*innen die Klinke in die Hand geben, erst dann ist ein Rechtsstaat in Gefahr. Die Sache wird dadurch, dass viele Pressemenschen ihren Job nicht als kritisches Korrektiv zur Polizei verstehen, sondern lieber einfach von dieser abschreiben, nicht besser, sondern schlimmer.

In auf die erste Berichterstattung folgenden Pressemitteilungen berichteten die Demonstrierenden davon, wie sich der betreffende Staatsschutzbeamte H. bei der Maßnahme besonders hervorgetan und bereits am Boden fixierte Personen noch getreten habe. Dabei war die Kundgebung der Linken selber durch ein mit Polizeibeamten besetztes Fahrzeug begleitet worden. Die Polizisten fühlten sich vor Ort so sicher, dass sie ihr Fahrzeug verlassen und zum Haus des Staatsschützers H. laufen konnten, ohne sich durch die 60 Autonomen physisch bedroht zu fühlen. Auch das gibt eine in einem Video festgehaltene Szene wieder.

Wenn also zwei der "ansonsten so verhassten Polizisten" an 60 Autonomen unbehelligt vorbeilaufen oder sich seelenruhig in einem Streifenwagen aufhalten, bis das Ständchen vorbei ist, dann darf das als Hinweis darauf gelten, dass die Darstellung in der lokalen Presse, es habe sich um eine hasserfüllte Konfrontation nach bekanntem Muster gehandelt, als irreführende und auf Stimmungsmache angelegte Konnotierung anzusehen ist. Augenzeugen und besagtes Video zeichnen nicht das Bild eines bedrohlichen Angriffs.

Die BFE-Einheit, die durch H. zu dessen Haus begleitet wurde, sah das offensichtlich anders - ein Hinweis darauf, dass die polizeiliche Maßnahme in Hitzacker weniger an rechtsstaatlichen Prinzipien wie etwa dem der Verhältnismäßigkeit orientiert war, sondern vielmehr daran, dass sich die Beamt*innen um H. persönlich angegriffen sahen. Ob durch die Demonstrierenden überhaupt Straftaten verübt worden sind, die einen solchen Einsatz rechtfertigen, steht nach der zweiten Welle der Berichterstattung, in der viele der durch die Polizei kolportierten Tatsachenbehauptungen korrigiert wurden, momentan unter einem Fragezeichen.

  • Geteilte Gewalt

Ist eine Demonstration vor dem Privathaus eines Beamten in Ordnung? Darüber gehen die Meinungen auseinander; es lassen sich gewiss gute Gründe finden, diese zu verurteilen. Ob aber die Demonstrierenden gegen Recht und Gesetz verstoßen haben, das zu befinden ist - in einem Rechtsstaat - dem Urteil eines Gerichts überlassen. Dem dürften die autonomen Sängerinnen und Sänger nach Sachlage gegenwärtig entspannt entgegensehen.

Umgekehrt: wem die Verteidigung des Rechtsstaats tatsächlich ein Anliegen ist, sollte sein Augenmerk darauf richten, wie es nach der Demonstration weiterging. Nach Darstellung der Demonstrant*innen haben die Polizei - und insbesondere der Beamte H. - bei der Festsetzung der abziehenden Linken körperliche Gewalt in völlig unverhältnismäßiger Intensität angewandt. Diesen Vorwurf hat etwa der 73-jährige Meuchefitz-Aktivist Hans-Erich Sauerteig mit seinem Gesicht vor Pressekameras mehrfach erhoben.

Viele Social-Media-Kommentare halten den Beamt*innen zugute, dass diese ja persönlich durch die Aktion angegriffen worden seien; dies rechtfertige das berühmt-berüchtigte "harte Durchgreifen". Haben sie damit Recht? Am Stammtisch mag zu einer solchen Sichtweise genickt werden - staatstheoretisch (und auch juristisch!) muss die Antwort darauf lauten: nein. Bei jeglicher Maßnahme durch Träger*innen des staatlichen Gewaltmonopols muss penibel darauf geachtet werden, dass die Trennung der Gewalten, die einen Rechtsstaat ausmacht, nicht im Eifer des Gefechts unter die Räder kommt.

In einem Rechtsstaat ist es Aufgabe der Polizei, Tatverdächtige und Beweise sicherzustellen. Gerichte würdigen die von Polizei, Staatsanwaltschaft und Verteidigung vorgebrachten Sachverhalte und sprechen dann gegebenenfalls eine Strafe aus. Dem Rechtsstaat entsteht kein Schaden, wenn Straftäter*innen festgestellt, überführt und bestraft werden. Das ist sein Normalbetrieb, dafür ist er da. Ein Schaden entsteht dem Rechtsstaat aber, wenn sich Polizeien mit Rückendeckung aus Politik und ausflippenden Social-Media-Kommentaren über die Gewaltentrennung hinwegsetzen und das Urteil gleich vor Ort exekutieren, etwa in Form der im Rechtsstaat abgeschafften Körperstrafe.

Sich persönlich angegriffen fühlen und darum zuschlagen - das ist, wenn es System hat, eben nicht rechtsstaatlich. Ein Schaden entsteht dem Rechtsstaat auch, wenn diese Polizeien durch wenigstens fahrlässig irreführende Pressearbeit Medienberichte lostreten, die die öffentliche Meinung von der Notwendigkeit der angewandten Gewaltmaßnahmen rückwirkend überzeugen. Erst der dann entstehende öffentliche Druck auf die von der Polizei eigentlich getrennte Judikative, Urteile zu fällen, die öffentlichen Erwartungen an "Härte" entgegenkommen, ist ein Problem für einen Rechtsstaat. Als der türkische Präsident Erdogan Richter in seinem Land öffentlich aufforderte, harte Strafen gegen diejenigen zu verhängen, die er wegen angeblicher Beleidigung angezeigt hatte, wurde das zurecht auch in Deutschland als massiver Angriff auf den Rechtsstaat verstanden. Wieso sollten also in Deutschland selber andere Maßstäbe gelten?

Schon historisch ergibt die Warnung, der Rechtsstaat könne aus der Bevölkerung heraus bedroht werden, wenig Sinn: die Idee des Rechtsstaats wurde entwickelt, um den Mächtigen die Macht zu beschränken, das eigentlich für alle gleich geltende Recht zu beugen. Wenn dagegen diese Mächtigen ihre gefühlte Wahrheit in die Welt setzen und damit die unabhängige Arbeit der Judikative und die demokratische Kontrolle über die Exekutive durch die Öffentlichkeit behindern, entsteht ein zum Paradebeispiel geeignetes Bild, wie ein Rechtsstaat überhaupt gefährdet werden kann. Es könnte in einem Lehrbuch für Staatswissenschaften stehen.

Das Problem mit Fake News ist bekanntlich, dass die auf sie folgenden Korrekturen weit weniger Menschen erreichen als die erste Skandalmeldung. Es gibt genügend Beispiele, bei denen genau dieser Mechanismus durch die Pressearbeit der Polizei losgetreten worden ist. Der Einsatz des SEK während des G20-Gipfels in Hamburg im vergangenen Jahr wurde ebenfalls von solchen Mitteilungen begleitet und so gerechtfertigt. Die aufgestellten Behauptungen haben sich im Nachhinein als falsch erwiesen. Und dass kaum sogenannte "Nafris" im Kessel der zweiten Kölner Silvesternacht waren, wie die Kölner Polizei live auf Twitter in einem Sharepic behauptete, interessierte diejenigen, die an der Bestrafung aller Nichtweißen interessiert waren, nicht mehr. (Sharepics sind Grafiken mit prägnanten Aufschriften, die für die möglichst massenweise Verbreitung durch Nutzer erstellt werden.)

  • Dauertrommeln für den Rechts-Ruck

Überhaupt ist vielfach dargestellt worden, wie die mediale Fokussierung auf einzelne Straftaten zu einer Auseinanderentwicklung von objektiver und subjektiver Sicherheitslage geführt hat. Die Polizeigewerkschaften, aus denen heraus auch im Falle Hitzacker ein Angriff auf den Rechtsstaat herbei beschworen wurde, haben dieses Phänomen längst als politisches Kapital erkannt. Als das Bundeskriminalamt vor Kurzem die aktuelle Kriminalstatistik vorstellte und die niedrigste Kriminalitätsrate seit 25 Jahren bekanntgab, da dämmerte es bei diesen "Gewerkschaften". Plötzlich sollte die BKA-Aufstellung kaum noch Aussagekraft besitzen, die Realität sei ja viel komplizierter. Als die Statistik jedoch in den vergangenen Jahren noch nach oben zeigte, war von so einer Kritik nichts zu hören. Bei den "Polizeigewerkschaften" freuten sie sich lieber über die vermeintlichen Untermauerungen für ihre Forderungen nach mehr Stellen, mehr Equipment und vor allem mehr Rechten für Polizeibeamte im Kampf gegen eine angeblich immer weiter ausartende Kriminalität.

Mit ähnlichen Zahlentricks haben es die "Gewerkschaften" im vergangenen Jahr geschafft, die Bundespolitik zu einem neuen Gesetz gegen "Tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte" neben dem alten Widerstandsparagraphen zu treiben. Wer dafür verknackt wird, soll mit einer hohen Mindeststrafe in allen Fällen ins Gefängnis gehen. Allein: die von Polizeien und Gewerkschaften hierzu vorgetragenen Zahlen basierten auf interner Mobilisierung, jede Kleinigkeit als Angriff auf Beamte zu registrieren und selbst umstehende Beamte gleich mit als Opfer zu zählen. In zehn Jahren haben die Widerstandsfälle gegen Polizisten laut besagter Kriminalstatistik nicht zu-, sondern sogar abgenommen. Im selben Zeitraum hat sich aber eine andere Zählung gar verdreifacht: die der angeblichen Opfer auf Polizeiseite. So wird Politik gemacht.

Dass nun in beinahe allen Bundesländern neue Polizeiaufgabengesetze verabschiedet wurden oder in Planung sind, dürfte auch der medialen Dauerpräsenz dieser politisierten Polizei-Lobby geschuldet sein. Damit sie dauerpräsent sein können, muss auch Kriminalität dauerpräsent sein, am besten in konkreten Geschichten mit konkreten Betroffenen. Was bei Focus und WELT noch unter Pressefreiheit fällt, dürfte bei inzwischen dutzenden Facebook- und Twitteraccounts von Polizeien, die ohne journalistische Kontrolle direkt zur Bevölkerung sprechen, unter Menschenrechtsverteidiger*innen zumindest zu Kopfweh führen. Um diese Schmerzen zu spüren, muss frau oder man allerdings am Erhalt rechtsstaatlicher Grundsätze wenigstens ein kleines bisschen interessiert sein. Davon ist bei den polizeilichen Lautsprechern und den ihnen hörigen Innenpolitiker*innen in den Parlamenten in letzter Zeit sehr wenig zu beobachten gewesen.

Es gehört zu den Aufgaben der Polizei, Angriffe und Widerstände gegen sie nicht "persönlich" zu nehmen. Die Polizei ist keine Person, sondern Exekutivmacht, staatliches Organ. In einem bekannten Rap-Song heißt es bezugnehmend auf genau dieses Spannungsfeld ironisch: "Die Polizei ist die einzige wirkliche Gang". Ein Staat der Gangs und Cliquen jedoch, die fortwährend vor existenzbedrohenden Angriffen auf diesen Staat warnen, um sich selbst zu ermächtigen, ist ein Unstaat. In einem solchen Unstaat denken Politiker wie Polizisten - und Polizisten spielen sich zu Politikern der Praxis auf. Ein Beispiel dafür, wie demokratisch gewählte Gruppen und Regierungen an diese ihre eigene Legitimitätsgrundlage nur zu gern die Axt anlegen, ist die bereits erwähnte Türkei. Und gegen deren prompt losgetretenen Angriffskrieg auf die Demokratische Konföderation Nordsyrien, ausgestattet mit deutschen Panzern und unter Rückendeckung deutscher Außenpolitik, hatten die Meuchefitzer Aktivist*innen ja ursprünglich, mit ihrem beschlagnahmten Transparent, demonstrieren wollen.@

 

- zurück




      anti-atom-aktuell.de