Gutachten zum Garchinger Atommüll

von Christina Hacker

Das Nationale Begleitgremium (NBG) hat die besondere Problematik des Garchinger Atommülls aus dem Forschungsreaktor FRM-II aufgegriffen und gutachterliche Stellungnahmen für eine sichere Lagerung dieses speziellen Atommülls eingeholt. Die Brisanz liegt darin, dass auch die abgebrannten Brennelemente noch eine hohe Urananreicherung haben und damit waffenfähig sind.

Nun liegen zwei Gutachten dazu vor: Eines wurde erstellt vom Institut für Sicherheits- und Risikowissenschaften (ISR) und der Universität für Bodenkultur (BOKU) in Wien, ein weiteres von der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS). Beide kommen zu dem Schluss, dass der Garchinger Atommüll vor seiner Endlagerung entsprechend konditioniert werden muss, damit sowohl eine militärische Missbrauchsmöglichkeit als auch die Gefahr der Rekritikalität während der Lagerung ausgeschlossen werden kann.

    Die Brisanz des Garchinger Atommülls

Während die GRS keine Sicherheitsdefizite bei der Zwischenlagerung der waffenfähigen Abfälle ausmachen kann, sehen die Wiener Gutachter durchaus Sicherheitslücken. Der physische Schutz der Zwischenlager entspreche zwar dem Standard für die Lagerung von radioaktivem Abfall aus Leistungsreaktoren, nicht aber für die Lagerung von waffenfähigem Material. Diebstahlszenarien seien durchaus denkbar. Sie empfehlen also eine Konditionierung, insbesondere die Reduzierung des Uran-Anreicherungsgrads, bereits vor der Zwischenlagerung.

Für eine endlagergerechte Konditionierung werden in beiden Gutachten verschiedene Möglichkeiten aufgezeigt. Allerdings steht keine der Optionen derzeit in Deutschland zur Verfügung. Bis heute sind die Betreiber des FRM-II der in der Genehmigung geforderten Entwicklung entsprechender Konditionierungsverfahren nicht nachgekommen. Sie liebäugeln damit, dass der Atommüll in eine Wiederaufarbeitungsanlage (WAA) im Ausland verbracht wird und nur endlagergeeignete Reste zurück nach Deutschland kommen.

    Atommüll-Exportverbot auch für Forschungsreaktoren

Im neuen Atomgesetz ist zwar ein generelles Atommüll-Exportverbot festgeschrieben. Allerdings mit Ausnahmen für Forschungsreaktoren: aus "schwerwiegenden Gründen der Nichtverbreitung" oder "einer ausreichenden (Brennstoff-)Versorgung deutscher Forschungsreaktoren ...". Eine Ausfuhr käme aber nur infrage "mit dem Ziel der endlagergerechten Konditionierung (der Brennelemente) für die Endlagerung im Inland".

Da in einer WAA keine "endlagergerechte Konditionierung" erfolgt sondern ein Abtrennen und "Recycling" der Wertstoffe Uran und Plutonium, schließen die Wiener Gutachter – anders als die GRS-Gutachter – die Möglichkeit der Wiederaufarbeitung aus. Außerdem halten sie dieses Verfahren nicht für proliferationsresistent, da durch Abspaltung des hochangereicherten Urans der attraktive Waffenstoff direkt zur Verfügung stünde. Folgerichtig bleibt für sie nur das Verfahren der Uranabreicherung, wie das "Melt & Dilute" Verfahren (d.h. die Öffnung der abgebrannten Brennelemente, die Aufschmelzung des Brennstoffs und eine Verdünnung mit Natururan), als Option.

    Fazit

Das Umweltinstitut hat schon früh auf den unzureichenden Entsorgungsnachweis und die mangelnde Endlagerfähigkeit des Garchinger Atommülls hingewiesen. Einen Export dieses brisanten Mülls lehnen wir ab, der hoch brisante Müll muss in nationaler Verantwortung bleiben. Wir setzen uns ein für ein umfassendes Atommüll-Exportverbot, ohne Ausnahmen für Forschungsreaktoren. Wir sehen es als geboten, dass die Garchinger Betreiber sich dieses Problems umgehend annehmen müssen. @

www.umweltinstitut.org 15.1.18

 

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