Berufungsprozess: Ankettaktion in Ribnitz- Damgarten 2011 Widerstand ist nötig. Aber keine Nötigung! PM anti-Atom-Bündnis Nordos 23.5.2017 Mit ihrer Ankettaktion beim Castor von Karlsruhe nach Lubmin im Februar 2011 wollten die AktivistInnen auf die gefährliche Sinnlosigkeit von Atommülltransporten quer durch die Republik aufmerksam machen. Das Amtsgericht Ribnitz-Damgarten hatte 2013 die Angeklagten, denen Nötigung und schwerwiegenden Eingriff in den Schienenverkehr vorgeworfen wurde, freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hat Berufung eingelegt und möchte aus "generalpräventiven Gründen" eine Verurteilung erzwingen. Am 23. Mai, dem ersten Prozesstag, rieben sich die StralsunderInnen erstaunt die Augen, als sich schon früh morgens ein bunter Zug mit Trecker fahrenden, Fahrrad fahrenden, Atommüllfässer rollenden, Transparente tragende Demonstrierende lauthals durch ihr Städtchen vom Bahnhof zum Landgericht bewegte. Die Stimmung war ansteckend locker und lustig. Zu Beginn der Verhandlung führte der Staatsanwalt aus, dass es wegen "generalpräventiven Maßstäben" im öffentlichen Interesse sei , diesen Prozess zu führen und zu einer Verurteilung zu kommen, um solche "verwerfliche Gewaltanwendung" in Zukunft zu unterbinden. "Mit Ihrer Anklage fallen sie noch weit hinter die Entscheidung aus dem Brokdorfurteil von 1977 zurück" so der Rechtsanwalt eines der Angeklagten zum Staatsanwalt. Die Angeklagten machten einmal mehr deutlich, dass angesichts des hohen Risikos, das von Atommülltransporten speziell und von der Nutzung der Atomenergie im allgemeinen ausgeht, ihre Widerstandsaktion, die niemanden geschadet habe, nur angemessen sei. Die Verteidigung untermalte diese Auffassung durch reichhaltige Zitate aus einem Bundesverfassungsgerichtsurteil von 2016. Es gehöre zum Charakter der Demokratie, dass sich der Protest direkt am Ort des Geschehens äußern kann und muß. Nur durch solche hartnäckigen Proteste würde sich der Gesetzgeber mit den Anliegen der Aktionen auseinander setzen und falsche politische Entscheidungen korrigieren. Zur Beweisaufnahme wurden dann 4 Polizisten befragt. Übereinstimmend stellten sie fest, dass die Atmosphäre entspannt und friedlich gewesen sei. Der Bahnverkehr sei sowieso schon vorher eingeschränkt gewesen. Nur ein Zeuge behauptete, dass das Rohr, in dem die Arme der Angeklagten steckten, mit Porzellan ausstaffiert gewesen sei, das beim Lösen und beim Bohren der Löcher zu gefährlichen Splittern geführt hätte. Bei der Inspektion des sichergestellten Rohres als Beweisstück konnten allerdings keine Porzellanreste festgestellt werden. In der Mittagspause wurden die zahlreichen Besucher durch die Band Les Bummms Boys lautstark mit Widerstandsliedern unterhalten. Ein Stück vergangener Widerstandskultur wurde wieder erlebbar. Das ist auch gut so, denn dieser Prozess vor dem Landgericht Stralsund steht in der Reihe verschiedener Bemühungen, den Widerstand auch nach vielen Jahren juristisch zu verfolgen. So steht eine andere Atomkraftgegnerin in Hamburg am 31.5. schon mit einem 4. Prozesstag wegen Unterstützung einer ähnlichen Aktion vor Gericht. Sie hatte Aktivist*innen Essen gereicht! Nach der zusammenfassenden Würdigung der Zeugenaussagen durch die Verteidigung wurde der Prozess auf den 1.6.2017 um 9.00 Uhr vertagt. Die Angeklagten würden sich um weitere zahlreiche laute und unüberhörbare Unterstützung in und außerhalb des Gerichtssaales freuen. @
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