Polizei Münster muss Daten von politischer Aktivistin löschen "Straftäter links motiviert" Nach einem drei Jahre dauernden Streit vor dem Verwaltungsgericht Münster löschte die Polizei Münster den Hinweis "Straftäter links motiviert" zu einer Atomkraftgegnerin aus den auch bundesweit zugänglichen Datenbeständen. An dem Fall werden sowohl die polizeiliche Überwachungs- und Kontrollwut als auch die Schwierigkeiten dagegen vorzugehen offensichtlich. Auslöser für die Speicherung des personengebundenen Hinweises in den Polizeidatenbanken (INPOL) war eine Aktion gegen Polizeigewalt im Rahmen der Polizeimesse 2013 in Münster. Als im Nachgang kein Gesetzesverstoß festgestellt werden konnte, stellte eine Betroffene einen Antrag auf Löschung des Hinweises und weiterer Daten im Januar 2014. Hintergrund dessen war, dass personengebundene Hinweise bundesweit bei Personalienkontrollen abgefragt werden können und bei Kontrollen beispielsweise im Rahmen von Demonstrationen erfahrungsgemäß zu Durchsuchungen oder Ingewahrsamnahmen führen. Im Herbst 2015 wurde der Antrag positiv durch den Datenschutzbeauftragten der Polizei entschieden und die Löschung der Daten bestätigt. Nach einer Nachfrage behauptete derselbe Datenschutzbeauftragte Anfang 2016, dass der personengebundene Hinweis bei der Löschung nicht gemeint gewesen sei und verweigerte eine Löschung des Eintrags, begründet unter anderem mit dem "mittlerweile jahrelangen Wirken im Bereich Links in unterschiedlichen Themenfeldern", also kurz mit der politischen Motivation. Daraufhin reichte die Betroffene im März 2015 Klage vorm Verwaltungsgericht ein. Nach viel Hin und Her machte das Gericht deutlich, dass es die Rechtsauffassung teilte, dass die Polizei eine zugesicherte Löschung auch durchführen müsste. Die Daten wurden daraufhin von der Polizei gelöscht, die Löschung im Januar 2017 bestätigt, Anfang März erreichte die Aktivistin auch die Kostenübernahme durch die Polizei, welche mehr als drei Jahre die Daten rechtswidrig weiter speicherte. Irene, die Klägerin kommentiert den Ausgang des Verfahrens: "Mit meiner Klage konnte lediglich eine kleine persönliche Einschränkung der polizeilichen Datenspeicherungspraxis erreicht werden. Grundsätzlich gehen hier die Datenerhebungen weiter und werden ausgebaut und – nicht nur im Kampf gegen den sogenannten Terror – zur Überwachung und Verfolgung politischer Gegner*innen genutzt. Rechte zum Datenschutz werden bei dieser Entwicklung hin zum Sicherheits- und Überwachungstaat ausgehöhlt und eingeschränkt. Die Polizei, insbesondere der Staatsschutz (die politische Polizei), fordert neben den Geheimdiensten immer weitere Datenbanken. Dabei erfüllt sie ihre Funktion, die Aufrechterhaltung der Ordnung. Einer Ordnung, die jeden Tage zu Ausbeutung, Unterdrückung und immer totaler werdenden Kontrolle beiträgt ." Sich gegen die Speicherungen in den polizeilichen Datenbanken zu wehren, erfordert einen langen Atem – hier über drei Jahre und hundert Seiten Schriftverkehr – währenddessen wurde der personengebundene Hinweis bei polizeilichen Kontrollen weiter gegen die Betroffene verwendet. "Die Gesetze habe ich nicht gemacht, nach denen hier Speicherung, Datenlöschung stattfinden, trotzdem werde ich sie benutzen, um gegen die Datensammelwut vorzugehen. Nicht nur an diesem Fall zeigt sich, dass Freiheit mit Sicherheit stirbt . Die Angst vor auf Datensammlungen basierenden Polizeikontrollen und damit verbundenen Bewegungseinschränkungen zum Gegenteil einer freien Gesellschaft.."@
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