aaa-uftakt
Als vor Jahren der Oberkreisdirektor in seiner Allgemeinverfügung jegliche Versammlung
im Landkreis Lüchow-Dannenberg verbot, da beseitigte er damit zwar
das Recht auf Demonstration, nicht aber deren Notwendigkeit. Also luden Leute,
zunächst ganz vorsichtig, per Inserat ein: zum Kaffeetrinken am Trafohäuschen.
Den Kaffee hätten sie auch zu Hause tinken können, das war schon klar; aber
hochaktiver Atommüll sollte in die Halle im Gorlebener Wald gebracht werden,
und irgendwie musste es doch möglich sein, sich dem in den Weg zu stellen!
Sie tranken also den Kaffee am Trafo, und es stellte sich bei dieser Test-Aktion
und weiteren darauf folgenden heraus, dass die Polizei keinerlei Versuch unternahm,
all die Leute einzufangen und zu bestrafen, die sich an das strikte Versammlungsverbot
nicht hielten. Waren es wenige, schien es den Beamten nicht
opportun einzugreifen; und waren es viele, waren sie schnell überfordert. Die
Erfahrung, dass aufgeschriebene Rechtslage nicht automatisch ein Rezept für
polizeiliches Handeln ist, war hilfreich in vielen Jahren der Auseinandersetzung.
Nun sind es Landesregierungen, die mit gesetzlicher Regelung alle an die
Kandarre nehmen wollen, die sich sichtbar und spürbar zu Wort melden gegen die
Zumutungen, die unsere Zeit mit Nazi-Aufmärschen, Bundeswehr-Gelöbnissen
oder Castor-Transporten so bereit hält, um nur drei als Beispiel zu nennen.
Das Recht, sich zu versammeln und für gemeinsame Interessen auch gemeinsam
einzutreten, soll nicht durch Überwachung, Gängelung und Strafe bedroht sein.
Dafür gilt es zu streiten. Diejenigen, die stellvertretend diesen Streit führen,
verdienen breite Unterstützung dafür. Information ist nötig, und Empörung ist
berechtigt. Dazu wollen wir mit diesem Heft beitragen.
Aber egal, wie dieser Streit ausgeht - oder ob er jemals zu einem Ende kommt:
jedes Recht entsteht erst dadurch, dass es verwirklicht wird. Wir laden also ein,
am Trafo was zu trinken. Oder woanders.
ciaaao